AGB

AGB

§ 1 Allgemeines  
Alle Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 13 BGB. Die Bedingungen des Bestellers haben für uns keine Gültigkeit, auch wenn diesen durch uns nicht ausschließlich widersprochen wird oder wenn die Bedingungen des Bestellers vorsehen, dass anderslautende Bedingungen für ihn nicht verpflichtend sind oder erst durch schriftliche Bestätigung durch ihn gelten sollen.
Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, und gelten bis 14 Tage nach dem Tag des Angebots. Unser Liefer- und Servicepersonal ist nicht zur Abgabe verbindlicher Erklärungen bevollmächtigt. Lieferverträge einschließlich Änderungen und Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung gültig.
Es gelten die in unserer jeweils gültigen Preisliste angegebenen Nettolistenpreise zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Bis zum Zeitpunkt der Lieferung eintretende Preis-/Kosten- oder Lohnsteigerungen berechtigen uns zur Preiserhöhung im Rahmen dieser Steigerung. Porto und Verpackung werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Andere Lieferungen, insbesondere außerhalb unseres Liefergebietes erfolgen gegen Aufpreis nach Absprache.

 § 2 Lieferbedingungen  
Lieferungen erfolgen grundsätzlich sofort ab Lager. Sollten nicht alle Teile einer Bestellung sofort geliefert werden können, sind wir berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen durchzuführen. Können wir unseren Lieferverpflichtungen nicht vollständig oder gar nicht nachkommen, so hat uns der Besteller schriftlich durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen einzuräumen. Haben wir diese Nachfrist verstreichen lassen, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, bzw. zu kündigen. Rücktritt und Kündigung sind ebenfalls schriftlich durch eingeschriebenen Brief zu erklären. Auf Schadensersatz haften wir nur im Rahmen der nachfolgenden Regelungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Betriebsstörungen im Betrieb des Auftragnehmers, als auch in dem des Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg sowie alle Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt. Das Recht des Bestellers zur Kündigung, bzw. zum Rücktritt bleibt unberührt, soweit wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB bleiben unberührt.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel angenommen.
Unsere Außendienstmitarbeiter sind ohne außerordentliche Inkassovollmacht nicht berechtigt, Zahlungsmittel entgegenzunehmen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die weder rechtskräftig festgestellt, noch unbestritten oder von uns anerkannt sind, ist ausgeschlossen. Ebenso die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, soweit nicht die Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Mit dem Tag der Fälligkeit sind unsere Forderungen mit 8 % p. a. zu verzinsen. Tritt Zahlungsverzug ein, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 8 % über dem jeweiligen Basiszins p. a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Wird nach Vertragsabschluss Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, bzw. werden uns derartige Umstände unverschuldet erst nach Vertragsabschluss bekannt, haben wir ein Leistungsverweigerungsrecht, so lange nicht alle unsere Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis (§ 273 BGB) erfüllt worden sind und uns hinsichtlich der sonstigen noch offenen Forderungen angemessene Sicherheiten bestellt worden sind. Falls diesem Verlangen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen entsprochen wird, sind wir ohne Setzen einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, bestehen so lange begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit, wie er nicht dargelegt und bewiesen hat, dass der Verzug auf anderen Gründen beruht.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§ 4 Gewährleistung/Haftung
Mängelansprüche des Bestellers bestehen nur, wenn er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ein Mangel kann nicht darauf gegründet werden, dass es zu geringfügigen Abweichungen der in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewichte, Maße, Fassungsvermögen, Farben, Preise, Leistungen und dergleichen gekommen ist. Solche Angaben sind stets nur annähernd maßgeblich. Sie stellen keine Beschaffenheitsangaben im Sinne der gesetzlichen Regelung dar. Angaben der vorstehenden Art sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Bei von uns anerkannten Beanstandungen hat der Besteller uns Gelegenheit zu geben, nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder kostenlos Ersatz zu liefern. Sind wir dazu nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung mindestens zweimal fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder, Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Wir übernehmen keine Garantie für den hygienischen Zustand der Geräte. Ansprüche, die auf Nichtbeachtung unserer schriftlich oder mündlich überlieferten Anweisungen zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Auf Schadensersatz haften wir nur im Rahmen der nachfolgenden Regelung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 5 Schadensersatz
Unsere vertragliche und gesetzliche Haftung ist außer in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf Fälle beschränkt, in denen die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Für Sachschäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, soweit nicht eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne des § 307 Abs. 2 S. 2 BGB verletzt worden ist. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und umfasst nicht entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Dies gilt jedoch nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

§ 6 Besondere Bedingungen für Mietverträge  
Mietverträge werden für die Dauer von mindestens einem Jahr geschlossen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Nach Ablauf der vereinbaren Mietdauer verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein Jahr und kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt werden.
Gerät der Besteller mit uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen in Zahlungsverzug, so stellt dies einen wichtigen Grund im Sinne von § 314 BGB dar, der uns zur Kündigung des Mietvertrages ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt. Ein wichtiger Grund im Sinne der vorstehenden Bestimmung stellt auch der Umstand dar, dass sich eine Zahlungsunfähigkeit des Bestellers abzeichnet.

Endet das Mietverhältnis vorzeitig infolge einer schuldhaften Vertragsverletzung des Mieters, sind wir berechtigt, als entgangenen Gewinn pauschal zwölf Monatsmieten geltend zu machen. Des Weiteren berechnen wir in diesem Fall eine Abhol-/ und eine Endreinigungsgebühr in Höhe von pauschal 65,00 zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns vor. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge der vorzeitigen Vertragsbeendigung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
 
Der Mietpreis für jeden Wasserspender wird auf Monatsbasis berechnet. Er ist gemäß Vertrag stets im Voraus wahlweise für sechs Monate/ein Jahr an uns zu zahlen.
Im Mietpreis sind nicht inbegriffen:

a) Die Kosten des Transports außerhalb unseres Liefergebietes.
b) Die Kosten durch oder namens des Vermieters zu haltende Aufsicht auf das gemietete Objekt.

Während der Laufzeit des Miet- und/oder Servicevertrages verpflichtet sich der Mieter, ausschließlich das von der AQUATRADE GmbH gelieferte AQUATRADE Wasser zu verwenden. Die Watercooler dürfen ausschließlich mit AQUATRADE Wasserflaschen versehen werden. Das Selbstfüllen der Flaschen oder das Ersetzen durch nicht von uns gelieferte Flüssigkeiten ist untersagt. Im Falle der von uns festgestellten Verletzung der vorstehenden Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe von250,00 pro Einzelfall unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs fällig. Dem Mieter bleibt vorbehalten, den Nachweis dafür zu erbringen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
 

Der Mieter ist verpflichtet, den gemieteten Wasserspender in dem Zustand zu erhalten, in dem er ihn empfangen hat. Das Gerät ist gemäß unseren Anweisungen zu gebrauchen. Der Mieter ist verpflichtet, den ihm mündlich oder schriftlich überlieferten Anweisungen über Wartung und Pflege der Geräte gemäß Bedienungsanleitung nachzukommen. Reparatur, Pflege und Wartung sind ausschließlich durch unser Fachpersonal oder einer von uns lizenzierten Firma auszuführen.
Falls der Mieter das gemietete Gerät schuldhaft beschädigt oder ein Defekt durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verwendung unzulässiger Flüssigkeiten auftritt, ist er gehalten, uns schadlos zu stellen, insbesondere hinsichtlich der Kosten für erforderlich werdende Reinigungs- und Reparaturarbeiten. Der Mieter haftet auch bei Untergang, Verlust, Beschädigung oder Wertminderung des Gerätes bei leichter Fahrlässigkeit. Tritt ein Schadenfall ein, so hat der Mieter uns hierüber unverzüglich unter Angabe des Zeitpunktes und der Ursache des Schadensfalls sowie des Umfangs der Beschädigung zu unterrichten. Der Mieter hat unsere Weisung abzuwarten. Die Verpflichtung des Mieters zur Fortzahlung der vereinbarten Miete wird durch einen verschuldeten nur vorübergehenden Ausfall des Gerätes oder Lieferengpasses hinsichtlich Zubehör nicht berührt. Vorübergehend ist ein Ausfall oder Lieferengpass, der die Dauer von einer Woche nicht überschreitet. Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät ausreichend gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung zu versichern.

Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist es dem Mieter untersagt:
• Veränderungen am Gerät vorzunehmen,
• Geräte weiterzuvermieten oder zu veräußern,
• den Aufstellungsort innerhalb der Betriebsräume zu verändern.


Der Mieter ist verpflichtet, im Falle von ihn betreffenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen uns umgehend zu benachrichtigen und den Vollstreckenden über das Mietverhältnis in Kenntnis zu setzen.

§ 7 Besondere Bedingungen für Kaufverträge
Wir gewähren für alle Wasserspender eine einjährige Standardgarantie auf alle kühltechnischen Teile. Voraussetzung für diese Garantie ist die Einhaltung der von uns vorgegebenen Pflege- und Wartungsmaßnahmen. Bei Abschluss eines Servicevertrages innerhalb des ersten Jahres verlängert sich die Garantiezeit um die Laufzeit des Servicevertrages bis maximal auf eine dreijährige Garantie ab Auslieferungsdatum.

§ 8 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Regelung. Das gilt auch, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Vertragssitz, also das für Bramsche zuständige Gericht. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne internationale Kaufrechtsabkommen.

Personenbezogene Daten, die zur Durchführung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert.

Bramsche im Oktober 2010

Suchergebnisse: